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Magdalena Nutz
Diplom-Sachverständige (DIA) von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten
Immobilienmakler (DIA)
0721 / 146 - 23 46
magdalena.nutz [at] immocenter-ka.de
Diplom-Sachverständige (DIA) von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten
Immobilienmakler (DIA)
0721 / 146 - 23 46
magdalena.nutz [at] immocenter-ka.de
Objektdetails |
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Objektnummer | 2024-ck-0206 |
Lage | 76316 Malsch (Völkersbach) |
Typ | Baugrund für Ein-/Zweifamilienhäuser |
Kategorie | Wohnobjekte |
Objektbeschreibung |
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Mit diesem Grundstück können Sie endlich Ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen! Hier wohnen Sie in toller Lage und Nachbarschaft mit einem ansprechenden Ausblick. Die mögliche Bebauung richtet sich nach § 34 BauGB. Dies bedeutet, dass ein Bauvorhaben voraussichtlich zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt. Die Grundstücksbreite beträgt ca. 19,0 m und die Grundstückstiefe ca. 26,5 m. Ideal für beispielsweise ein hochwertiges Wohnhaus (Einzelhaus) oder zwei Doppelhaushälften (Doppelhaus). Nutzen Sie die Gelegenheit und überzeugen Sie sich vor Ort von diesem tollen Grundstück. |
Lage |
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Das zum Verkauf angebotene Baugrundstück befindet sich in einer Sackgasse, im idyllischen Höhenortsteil Völkersbach. Von hier aus haben Sie eine traumhafte Aussicht über den Ort. Völkersbach ist als beliebter und familiärer Wohnort bekannt und verfügt über einen Kindergarten und eine Grundschule. Die nächste Bushaltestelle ist bequem zu Fuß zu erreichen. |
Zustand |
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Bebauung | Nachbarschaft |
Flächen und Räume |
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Grundstücksfläche ca. | 510,00 m² |
Kosten |
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Kaufpreis | 219.000 € |
provisionspflichtig | ja |
Courtage | 3,57 % |
Courtage inkl. 19% Mwst. | ja |
Ausstattung |
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Weitere Angaben zum Objekt |
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Beschreibung der Ausstattung |
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Für das Grundstück liegt keine Bebauungsplan vor, daher richtet sich die Bebaubarkeit nach § 34 BauGB. Die Anlieger- und Erschließungskosten sind bereits bezahlt. Anfallende Anschlusskosten sind vom Käufer zu übernehmen. Es gibt in diesem Bereich keine gesonderte Stellplatzsatzung. Es gilt also §37 LBO. |
Sonstige Angaben |
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Alle Angaben in diesem Exposé stammen vom Verkäufer und sind uns vom Verkäufer frei gegeben worden. Wir übernehmen deshalb keine Haftung für diese Angaben. |